Wichtige Informationen für Patientinnen und Patienten einer gesetzlichen Krankenkasse mit einer Blankoverordnung für die Schulter!

Es tut sich wieder etwas in der Physiotherapie! Die Blankoverordnung für die Schulter wurde zum 1. November 2024 in der Physiotherapie eingeführt. Über die wichtigsten Änderungen informieren wir Sie hier:

Das ist neu: Mit Hilfe der Blankoverordnung erhalten die Physiotherapie mehr Eigenständigkeit. Weiterhin ist die ärztliche Zuweisung mit der Diagnose erforderlich. In unserer Praxis erheben wir Physiotherapeuten nach der Klärung der korrekten Ausstellung zu Beginn der Therapiephase alle wichtigen beeinflussenden Faktoren der Erkrankung und  Ihre Therapie­ziele. Dann entscheiden wir über die Art, Dauer und Häufigkeit Ihrer Therapie. Dies er­möglicht eine flexiblere und effektive Therapie. Es kommen deutlich höhere büro­kratische Maßnahmen auf Sie und uns zu, die aber die Behandlung besser auf Ihre individuelle Situation ausrichten sollen.

Voraussetzungen für die Behandlung auf Blankoverordnung:

  1. Sie haben eine ärztlich ausgestellte akuelle Blankoverordnung (BlVO) erhalten (Ihre 1. BlVO überhaupt oder seit mindestens 16 Wochen)
  2. Sie nehmen am besten telefonisch, auch über den AB  mit der Praxis Kontakt auf
  3. Sie geben die BlVO und alle Ihnen zur Verfügung stehenden ärztlichen Informationen bezüglich Ihrer Erkrankung  (Arzt-, Op-Berichte, Gutachten…) in der Praxis ab
  4. Sie füllen das Formular „Die PhysioEcke Der Anamnesebogen Schulter“ aus und geben ihn so früh wie vorm 1. Termin in der Praxis ab
  5. Sie planen ca. 40 Min Zeit für den 1. Termin (mind. 20 Min. max. 60 Min) ein
  6. Sie sind bereit, aktiv an Ihrem aktuellen gesundheitlichen Problem mit zu arbeiten

Auswirkungen auf die Zuzahlung: Die Zuzahlung beträgt weiterhin 10 € pro Verordnung plus 10% der Behandlungskosten. Da der genaue Behandlungsumfang zu Beginn der Therapie noch nicht feststeht, kann sich die Zuzahlungshöhe im Laufe der Behandlung ändern.

Ihre Rechte und unser Vorgehen in Bezug auf die Zuzahlung:

  • Wir informieren Sie zum Behandlungsbeginn über die voraussichtliche Zuzahlung und werden die voraussichtlichen Kosten für die nächsten 28 Tage erheben, die zum 2. Termin in bar zu leisten sind.
  • Sie haben das Recht,  über den aktuellen Stand Ihrer Zuzahlung informiert zu werden.
  • Sollte sich die Zuzahlung erhöhen, werden wir Sie umgehend darüber in Kenntnis setzen, und rechnen ca. alle 28 Tagen die aktuelle Zuzahlung für die nächsten 28 Tage aus und stellen sie in Rechnung.
  • Am Ende des Blankoverordnungszeitraums rechnen wir den eventuell  entstandenen Rück­erstattungsbetrag  oder den noch vorhandenen Restbetrag oder aus Zuzahlungsbetrag aus und erstatten wir Ihnen den Differenzbetrag zurück bzw stellen den Restbetrag in Rechnung.
  • Bei Patienten mit Zuzahlungsbefreiung:  Wenn Sie von der Zuzahlung befreit worden sind, entstehen Ihnen keine Kosten. Legen Sie uns in diesem Fall bitte Ihren Befreiungsausweis von der Krankenkasse vor.

Wir haben mit der Blankoverordnung nicht mehr Therapie zur Verfügung, sondern können die Therapie bedarfsorientiert effektiver planen und durchführen. Wir sind uns bewusst, dass dieses neue System zunächst kompliziert erscheinen mag. Unser Ziel ist es, Ihnen die bestmögliche Behandlung zu bieten. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.